Gesetze
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Bei einem Wechsel innerhalb des Landes behalten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren den bereits erworbenen Dienstgrad.
Über die Gleichwertigkeit einer außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen erworbenen Qualifikation entscheidet das für Inneres zuständige Ministerium als oberste Aufsichtsbehörde gemäß § 53 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. Es kann diese Aufgabe durch Erlass delegieren.
Bei nebenberuflichen Einsatzkräften gelten Abschlüsse anderer Länder als gleichwertig, sofern die Ausbildungen nach Maßgabe der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2…
Über die Übernahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr nach § 9.
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr können nach Maßgabe dieser Verordnung einer oder mehreren Abteilungen nach Absatz 1 angehören. Teil 2 Aufnahme in die…
Für die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr des Beschäftigungsortes ist die schriftliche Zustimmung der Leiterinnen oder Leiter der Feuerwehr sowohl…
Ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr scheiden aus dieser aus:
Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.