Gesetz über den Europäischen Vorwarnmechanismus und den Europäischen Berufsausweis für die Berufe im Gesundheitswesen zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG* Vom 11. November 2015
Das Landesamt für Soziales ist zuständige Behörde zur Ausstellung von Europäischen Berufsausweisen sowie für die Aktualisierung von Europäischen Berufsausweisen für die in der Anlage genannten Berufe.
§ 5 VorwM/GesBerAuswG SL
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