§ 5 Abs. 3 G Artikel 29 Abs. 6Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Der Stimmberechtigte kann nur in einer Gemeinde und nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Stimmberechtigtenverzeichnis er eingetragen ist. Wer einen…
§ 47 Abs. 5 Nr. 1 VVVGVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
nicht in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen ist und keinen Stimmschein besitzt,
§ 40 Abs. 1 Nr. 4 VVVGVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
dass nach § 28 Absatz 4 des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid jede stimmberechtigte Person ihr Stimmrecht nur einmal und nur…
§ 17 Abs. 3 VAbstG SL 2014Volksabstimmungsgesetz Vom 2. Juni 2014
1Der Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. 2Er kann seine Stimme nur in der Gemeinde abgeben, in deren…
§ 18 Abs. 2 NeuGlVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Die Gemeindebehörde veranlaßt die Leitungen der im Absatz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Einrichtungen spätestens am 13. Tag vor der Abstimmung, die…