§ 3 Abs. 2 G Artikel 29 Abs. 6Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Die Regierungen der betroffenen Länder oder die von ihnen bestimmten Stellen unterrichten die zur Beteiligung am Volksentscheid aufgerufene Bevölkerung durch…
§ 16 Abs. 2 VAbstG SL 2014Volksabstimmungsgesetz Vom 2. Juni 2014
1Die Bekanntmachung nach Absatz 1 Satz 1 hat zu enthalten 2Sofern der Landtag einen eigenen Gesetzentwurf zum Gegenstand des Volksentscheids vorlegt, ist dieser…
§ 25 Abs. 1 NRW-28785Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)
Die Landesregierung bestimmt den Abstimmungstag und veröffentlicht ihn sowie den Gegenstand des Volksentscheids und den Aufdruck des Stimmzettels im Gesetz- und…
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 VVVGVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
die Angabe des Abstimmungstages und der allgemeinen Abstimmungszeit,
§ 25 Abs. 1 NRW-28188Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)
Die Landesregierung bestimmt den Abstimmungstag und veröffentlicht ihn sowie den Gegenstand des Volksentscheides und den Aufdruck des Stimmzettels im Gesetz-…