Gesetze
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Ein Gesetzentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lautet. Ist die Zahl der gültigen Ja- und Nein-Stimmen gleich, so ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Sind bei einer gleichzeitigen Abstimmung für mehrere Gesetzentwürfe, die den gleichen Gegenstand betreffen, inhaltlich aber miteinander nicht vereinbar sind, jeweils mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen abgegeben worden, so ist der Entwurf angenommen, der die meisten Ja-Stimmen erhalten hat. Ist die Zahl der gültigen Ja-Stimmen für mehrere Gesetzentwürfe gleich, so ist derjenige angenommen, der nach Abzug der auf ihn entfallenden Nein-Stimmen die größte Zahl der Ja-Stimmen auf sich vereinigt.
einen aus Stimmzetteln, die eine zweifelsfrei gültige Ja-Stimme für den ersten Gesetzentwurf und eine zweifelsfrei gültige Nein-Stimme für den zweiten…
Bei dem Volksentscheid wird mit Ja oder Nein gestimmt. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
sagt bei gültigen Stimmen an, ob eine gültige Ja- oder Nein-Stimme abgegeben wurde,
für jeden Gesetzentwurf die Zahlen der gültigen Ja-Stimmen und der gültigen Nein-Stimmen.
bei mehreren denselben Gegenstand betreffenden Gesetzentwürfen mehrmals „Ja“ enthält oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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