§ 14 VAbstG SL 2014Volksabstimmungsgesetz Vom 2. Juni 2014
1Entscheidungen der Landesregierung über Zulässigkeit und Zustandekommen des Volksbegehrens können vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden. 2Die…
§ 51 Abs. 1 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Die Entscheidung der Landesregierung über das Zustandekommen des Volksbegehrens kann von jedem/jeder Eintragungsberechtigten und in amtlicher Eigenschaft von…
§ 50 Abs. 1 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Lehnt die Landesregierung einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ab, so kann diese Entscheidung von der Vertrauensperson angefochten werden.
§ 53 Abs. 2 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Die Anfechtung ist binnen eines Monats nach der Beschlussfassung des Landtages beim Verfassungsgerichtshof einzulegen. 7. Abschnitt Verfahren in den Fällen des…
§ 52 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
1Lehnt die Landesregierung die Einleitung des Volksentscheids ab, so kann diese Entscheidung von der Vertrauensperson angefochten werden. 2§ 50 Abs. 2 findet…