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Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter oder Vertreterinnen des Ministeriums für Inneres und Sport und der Saarländischen Verwaltungsschule sowie Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des gemeinsamen Berufsbildungsausschusses beim Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der Saarländischen Verwaltungsschule und den Prüfungsteilnehmern andere Personen als Gäste zulassen. Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein. § 6 gilt für anwesende Dritte sinngemäß.