Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Prüfung wird unter der Leitung des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden vom Prüfungsausschuss abgenommen.
Die Saarländische Verwaltungsschule regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung während der schriftlichen Prüfung und der Bearbeitung der Aufgabe des Prüfungsbereichs „Fallbezogene Rechtsanwendung“. Durch die Aufsichtsführung soll sichergestellt werden, dass der Prüfling die Arbeiten selbstständig und nur mit den erlaubten Hilfsmitteln ausführt. Über den Ablauf ist eine Niederschrift zu fertigen.
Die schriftlichen Arbeiten sind nicht mit dem Namen des Prüflings, sondern mit Kennziffern zu versehen; diese werden zu Beginn der schriftlichen Prüfung ausgelost.