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Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige bei der Prüfung Mitwirkende haben über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt nicht gegenüber dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport, den Mitgliedern des gemeinsamen Berufsbildungsausschusses und der Saarländischen Verwaltungsschule. Abschnitt II Vorbereitung der Prüfung