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Dem Konzil gehören an
der Rektor als Vorsitzender,
die Fachbereichsleiter,
je Fachbereich ein Vertreter des zuständigen Ministers,
je Fachbereich zwei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertreter der Lehrkräfte,
je Fachbereich zwei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertreter der Studierenden,
ein Vertreter der Gemeinden und ein Vertreter der Gemeindeverbände.
Für die in Absatz 1 Nr. 3 genannten Mitglieder werden Stellvertreter bestellt. Die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 4 und deren Stellvertreter werden von den Lehrkräften des Fachbereichs ans ihrer Mitte gewählt. Die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 5 und deren Stellvertreter werden von den Studierenden des Fachbereichs aus ihrer Mitte gewählt. Die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 6 und deren Stellvertreter werden vom Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport bestellt, der Vertreter der Gemeinden und sein Stellvertreter auf Vorschlag des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, der Vertreter der Gemeindeverbände und sein Stellvertreter auf Vorschlag des Landkreistages Saarland.