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Der Fachbereichsleiter wird auf Grund einer Vorschlagsliste des Fachbereichsrats, die drei Namen von Dozenten des Fachbereichs enthalten soll, nach Anhörung des Konzils vom Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport für die Dauer von vier Jahren bestellt. Im Fall des § 4 Satz 2 erfolgt die Bestellung im Einvernehmen mit dem zuständigen Minister. Bei der Bestellung kann von der vorgeschlagenen Reihenfolge abgewichen werden. Kommt es auf Grund der Vorschlagsliste des Fachbereichsrats nicht zu einer Bestellung, hat der Fachbereichsrat eine neue Vorschlagsliste vorzulegen. Legt der Fachbereichsrat in angemessener Frist keine neue Vorschlagsliste vor, bestellt das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport den Fachbereichsleiter.
Absatz 1 gilt entsprechend für die Bestellung des Stellvertreters des Fachbereichsleiters.
Der Fachbereichsleiter leitet und vertritt den Fachbereich.