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An der Fachhochschule studieren Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Aufstiegsbeamte und Beamte der Einheitslaufbahn.
Das Studium an der Fachhochschule regeln die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Diese haben eine Ausbildung von mindestens drei Jahren vorzusehen, von denen mindestens 18 Monate auf das fachwissenschaftliche, die übrige Zeit auf das berufspraktische Studium entfallen. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können eine Verbindung von fachwissenschaftlicher und berufspraktischer Ausbildung bis zur Dauer eines Jahres vorsehen.