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Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer vertritt die Saarländische Verwaltungsschule gerichtlich und außergerichtlich. Sie oder er
regelt die Organisation und Geschäftsverteilung,
ernennt die Beamtinnen und Beamten der Schule,
ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter, Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Beamtinnen und Beamten der Saarländischen Verwaltungsschule und nimmt gegenüber den Beschäftigten die Aufgaben der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers wahr,
leitet die Geschäftsstelle,
erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung,
führt die ihr oder ihm vom Verbandsausschuss übertragenen Aufgaben aus,
leitet den inneren Schulbetrieb und
ist Leiterin oder Leiter des Studienausschusses (Studienleiterin oder Studienleiter).
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer muss die Befähigung zum höheren Dienst, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, Fachgebiet Allgemeine Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände haben.
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist an die Beschlüsse und Weisungen des Verbandsausschusses gebunden und dem Verbandsausschuss für die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich.
Die stellvertretende Geschäftsführerin oder der stellvertretende Geschäftsführer wird durch den Verbandsausschuss im Einvernehmen mit der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer bestellt. Sie oder er soll die Befähigung zum gehobenen Dienst, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, Fachgebiet Allgemeine Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände haben.