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Der Verbandsausschuss wählt aus seiner Mitte für die Dauer von fünf Jahren ein Mitglied in das Amt der oder des Vorsitzenden und zwei Mitglieder als stellvertretende Vorsitzende. Die stellvertretenden Vorsitzenden sollen dabei aus den Mitgliedern der jeweiligen anderen Mitgliedergruppen gewählt werden.
Die oder der Vorsitzende beruft den Verbandsausschuss ein und leitet dessen Sitzungen. Sie oder er ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und nimmt gegenüber der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer die Aufgaben der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers wahr.
Die oder der Vorsitzende ist ehrenamtlich tätig und kann für die Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Näheres regelt die Satzung.
Die oder der Vorsitzende und die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter können vor Ablauf ihrer Amtszeit nur aus wichtigem Grund vom Verbandsausschuss abberufen werden.