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Der Schulverband gibt sich eine Satzung. Sie wird vom Verbandsausschuss beschlossen und bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport.
Die Satzung trifft insbesondere Bestimmungen über
die Aufgaben der Saarländischen Verwaltungsschule,
die Zuständigkeit der Organe und die Geschäftsordnung,
die Personalauswahlentscheidung zur Bestellung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
die Zusammensetzung und die Zuständigkeit des Studienausschusses,
die Aufwandsentschädigung für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Verbandsausschusses,
die Aufbringung der Mittel,
die Führung der Verwaltungsgeschäfte,
die Wirtschaftsführung.