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Zur beratenden Mitwirkung in Angelegenheiten des Lehrbetriebs ist ein Studienausschuss zu bilden.
Im Studienausschuss sind neben den Mitgliedern des Schulverbandes und den Lehrkräften auch die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände zu beteiligen. Der Studienausschuss wird von der Studienleiterin oder dem Studienleiter mindestens einmal pro Schuljahr einberufen.
Die Lehraufgaben an der Saarländischen Verwaltungsschule werden von haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften erfüllt. Zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben können Lehrkräfte zu nebenamtlichen Fachgebietsleiterinnen oder Fachgebietsleitern bestellt werden. Näheres regelt die Satzung. Die Lehrkräfte müssen die erforderliche fachliche und pädagogische Eignung besitzen. Sie werden vom Verbandsausschuss nach Anhörung des Studienausschusses berufen. Die Vergütung der nebenamtlichen Lehrkräfte wird vom Verbandsausschuss festgelegt.