Anlage I Kap III D II Nr. 1 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Gesetz zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1964 (BGBl. I S. 433, 806),mit folgender…
Art 2 Abs. 3 VersAnsprReglGÄndG 2Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen
Soweit Ansprüche aus einem Versicherungsverhältnis erst infolge der Neufassung der §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und…
§ 10 Abs. 2 VersAnsprReglGGesetz zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen
Soweit ein Versicherungsunternehmen bis zum 31. Dezember 1963 noch nicht anerkannt hatte, daß es aus den in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Verbindlichkeiten nach…
§ 1 VersAnsprReglGGesetz zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen
Versicherungsunternehmen können wegen ihrer Verbindlichkeiten aus Lebens- und Rentenversicherungen, die nach den vor dem Inkrafttreten des Währungsgesetzes in…
Art 2 Abs. 1 VersAnsprReglGÄndGGesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen
Soweit Ansprüche aus einem Versicherungsverhältnis erst infolge der Neufassung der §§ 4, 5 und 7 Abs. 1 oder auf Grund des § 11b Abs. 2 und des § 11c geltend…