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Das Nationale Waffenregister dient insbesondere dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Den Waffenbehörden und den um Datenübermittlung ersuchenden öffentlichen Stellen ermöglicht es
Waffen und wesentliche Teile zurückzuverfolgen sowie
sich untereinander über die verarbeiteten Daten auszutauschen.
die Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister.
der Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 eine verantwortliche Person nach § 10 Absatz 2 Satz 3 des Waffengesetzes benennt oder
Angaben verschiedener Waffenbehörden zu derselben Person, derselben Waffe oder derselben waffenrechtlichen Erlaubnis im Waffenregister gespeichert sind,
Die Registerbehörde darf die Protokolldaten nur zu den folgenden Zwecken verarbeiten: Die Registerbehörde hat zu gewährleisten, dass die Protokolldaten vor…
der Verarbeitungszweck,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.