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Die Bearbeitungszeit für die schriftlichen Prüfungsarbeiten beträgt im L-Fach fünf, im G-Fach drei Zeitstunden. Die Schulaufsichtsbehörde [2] kann die Bearbeitungszeit verlängern, wenn zur Bearbeitung der gestellten Aufgaben das Lesen umfangreicher Texte oder in einem naturwissenschaftlichen Fach die Durchführung von Experimenten erforderlich oder in den Fächern Kunst und Musik eine Gestaltungsaufgabe zu lösen ist.
Die Prüfungsaufgaben erwachsen aus den Lernzielen und den Lerninhalten der Lehrpläne der vier Halbjahre der Hauptphase sowie den jeweils geltenden Allgemeinen Abiturprüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern. Unbeschadet einer prüfungsdidaktisch erforderlichen Schwerpunktbildung dürfen sich die von dem Prüfling zu bearbeitenden Aufgaben nicht auf die Sachgebiete eines Kurshalbjahres beschränken. Die Prüfungsaufgaben müssen so gestellt sein, dass sie dem Prüfling Gelegenheit geben, durch seine Prüfungsarbeit zu zeigen, in welchem Maße er die von ihm erwarteten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Prüfungsfaches beherrscht und in der Lage ist, eine gestellte Aufgabe sachbezogen und angemessen in selbständiger Arbeit zu lösen.