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Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf vier Fächer.
Dazu müssen das Fach Mathematik und eines der Fächer Deutsch oder Fremdsprache gehören. Eines der beiden weiteren Fächer muss dem gesellschafts-wissenschaftlichen Aufgabenfeld gemäß Anlage 1 angehören.
Zwei der vier schriftlichen Prüfungsfächer werden auf dem Niveau eines L-Faches geprüft. Unter den beiden L-Fächern muss mindestens eines der Fächer Deutsch, Mathematik oder fortgeführte Fremdsprache sein. Die beiden übrigen schriftlichen Prüfungsfächer werden auf dem Niveau eines G-Faches geprüft.
Die auf Grund der vorstehend geregelten Bedingungen zulässigen Kombinationen der Prüfungsfächer ergeben sich aus Anlage 1.