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Das Saarland erstattet dem Land Rheinland-Pfalz die entstehenden Personal- und Sachkosten auf der Grundlage von Kostenpauschalen in Höhe von 75,00 DM/Std. [2] sowie je gefahrenem Kilometer 0,45 DM. [3] Die Abrechnung erfolgt am 1. Juli eines jeden Jahres. Der Erstattungsbetrag ist entsprechend der jährlichen Anhebung der Lohn- und Gehaltszahlungen sowie der Anpassung der Fahrtkostenerstattungen im Landesreisekostengesetz Rheinland-Pfalz (LRKG) anzupassen.