Verwaltungsabkommen über eine Zusammenarbeit bei der Organisation, Durchführung und Auswertung der jährlichen terrestrischen Waldzustandserhebung sowie der Erstellung des jährlichen Waldzustandsberichts vom 5. Juni 2014
Jede Vertragspartei kann das Verwaltungsabkommen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines Kalenderjahres schriftlich kündigen.
§ 8 WaldZustandVwAbk SL
§ 8 WaldZustandVwAbk SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen