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Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen:
Der Fassungsbereich erstreckt sich auf Teile des Grundstücks: Gemarkung Hausbach, Flur 7, Parz. Nr. 428/366 - Bohrung Hausbach -.
Die engere Schutzzone umfasst Grundstücke auf: Gemarkung Hausbach, Flur 7, Parz. Nrn. 365/2 Teilfl., 286, Flur 6 Bl. 1 (V) Parz. Nrn. 13/18 Teilfl., 47/15, 48/15, 43/1 Teilfl..
Die weitere Schutzzone ist aus dem als Anlage [1] abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen, die Bestandteil dieser Verordnung sind:
Auszug aus der Flurkarte Gemarkung Hausbach, Flur 7, im ungef. Maßstab 1:1.250 vom 7. Februar 1991 betr. Schutzzone I,
Lageplan i.M. 1:1.250 vom 14. Mai 1987 betr. Schutzzone I und II,
Übersichtsplan i.M. 1:10.000 vom 22. Mai 1987 betr. Schutzzone II und III,
Deckschichtenplan i.M. 1:10.000 vom 22. Mai 1987,
Beschilderungsplan i.M. 1:10.000 vom 22. Mai 1987.
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei:
der Gemeinde Losheim am See,
dem Landkreis Merzig-Wadern - untere Wasserbehörde - in Merzig,
dem Landkreis Merzig-Wadern - untere Bauaufsichtsbehörde - in Merzig,
dem Ministerium für Umwelt - Landesplanungsbehörde,
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Der Fassungsbereich ist durch Umzäunung, die engere Schutzzone in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.