Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Mittelstadt St. Ingbert, der Kreisstadt Neunkirchen und der Gemeinde Spiesen-Elversberg (Wasserschutzgebietsverordnung „Spiesermühltal”) Vom 19. April 2010
Die untere Wasserbehörde entscheidet auf Antrag im Einzelfall über die Genehmigung nach § 3 Abs. 2 und 4. Im Übrigen gilt § 5 Abs. 2 bis 9 entsprechend.
§ 6 WasSchGSpiesMühlV SL
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