Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Kreisstadt St. Wendel und der Gemeinde Marpingen (Wasserschutzgebietsverordnung „Winterbacher Wurzelbach“) Vom 18. Januar 2023
Die untere Wasserbehörde entscheidet auf Antrag im Einzelfall über die Genehmigung nach § 3 Absatz 2 und 4. Im Übrigen gilt § 5 Absatz 2 bis 9 entsprechend.
§ 6 WasSchGWurzelbV SL
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