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Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler, die Quellen „Diebskopf“ und „Breitenbomfloß“ (Wasserversorgung Damflos) sowie die Quellen „Dollberg“ (Wasserversorgung Neuhütten) im Bereich der rheinland-pfälzischen Landkreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich, Regierungsbezirk Trier, und Birkenfeld, Regierungsbezirk Koblenz, sowie des saarländischen Landkreises St. Wendel Vom 15. Januar 1996
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