Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: vier Fassungsbereiche (Zone I) - rot gekennzeichnet - eine engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet - eine weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -
Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf Teile folgender Grundstücke: Gemarkung Winterbach, Flur 11, Parz.-Nr. 181/67 Bohrung 1 Gemarkung Winterbach, Flur 11, Parz.-Nr. 67/2 Bohrung 2 Gemarkung Winterbach, Flur 10, Parz.-Nr. 84 Bohrung 3 Gemarkung Winterbach, Flur 10, Parz.-Nr. 82 Bohrung 4
Die engere Schutzzone umfasst folgende Grundstücke (z. T. = zum Teil): Gemarkung Winterbach Flur 10, Parz.-Nrn.: 14/1, 28/2, 29/2, 30/2, 31/2, 32/2, 33/2, 34/2, 35/2, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82 z. T., 83, 84 z. T., 85, 86, 87/1 z. T., 87/2 z. T., 89 z. T., 90 z. T. Flur 11, Parz.-Nrn.: 4, 5, 11, 12, 13, 16, 17, 25/1 z. T., 25/2, 26/1, 26/2, 27/1, 27/2, 27/3, 28, 29, 30/1, 30/2, 30/3, 32/1, 33, 37, 38, 39, 40/2 z. T., 54/1, 54/2, 54/3, 54/4, 54/5, 56/4, 57/6, 57/7, 57/8, 57/9, 57/10 z. T., 58/1, 58/2, 59/1, 59/2, 60/1, 60/2, 60/3, 60/4, 65, 66, 67/2 z. T., 67/3, 67/5, 67/6, 67/7, 67/8, 72/3, 73/3, 80/34, 82/6, 113/41, 114/41, 115/41, 116/41, 128/6, 129/6, 130/9, 131/9, 143/14, 144/15, 152/40, 153/40, 154/40, 155/40, 156/40, 157/40, 160/35, 161/36, 162/36, 163/36, 168/69, 169/69, 170/8, 171/8, 178/68, 179/67, 181/67 z. T., 182/67, 183/1 Gemarkung Oberlinxweiler Flur 18, Parz.-Nrn.: 46, 47, 48, 49, 50, 51, 53, 54, 55, 58, 59, 260/52, 261/52, 313/56, 314/56 Gemarkung St. Wendel Flur 16, Parz.-Nrn.: 11/1 z. T., 11/2, 35/2 z. T., 61/1 z. T., 68/1, 145/1 z. T., 155, 156, 157/2 z. T., 223/3, 251/2, 273/153 z. T., 274/154 z. T., 310/154 z. T., 311/154 z. T. Flur 17, Parz.-Nrn.: 1/1, 3/7 z. T., 8/4 z. T.
Die weitere Schutzzone ist aus dem als Anlage abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Bei Feld- und Waldwegen gilt der äußere Rand, bei Orts- und Landstraßen der dem Wasserschutzgebiet zugelegene Rand und bei aneinander angrenzenden Schutzgebieten die Mitte von Straßen und Wegen als Grenze. Die Beschreibung der Schutzgebietsgrenze erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im nordöstlichen Bereich des Schutzgebietes. Der Grenzverlauf ergibt sich aus den Punkten 1 - 24 und wird wie folgt beschrieben: Punkt 1 Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung ist die Straßenkreuzung „Am Girmesberg“ und „Fichtenstraße“ im Ortsteil Winterbach der Kreisstadt St. Wendel. Punkt 1 - 2 Entlang der „Fichtenstraße“ 250 m in östliche Richtung bis zur Kreuzung mit der „Tannenstraße“. Punkt 2 - 3 510 m in östliche Richtung bis zur Zufahrt von der B 269 zu einem Wanderparkplatz. Punkt 3 - 4 660 m entlang der B 269 nach Osten bis zu einem zwischen einer Panzersperre und dem Harschberger Hof rechtwinklig von der Bundesstraße abzweigenden Feldweg. Punkt 4 - 5 Am Punkt 4 wendet sich die Schutzzonengrenze nach Süden, folgt dem Feldweg und erreicht nach 110 m den Punkt 5 (Flurstücksecke des „Harschberger Hofes“). Punkt 5 - 6 Zwischen den Punkten 5 und 6 existieren keine linearen topografischen Kennzeichen, die nutzbar sind. Der Punkt 6 wird über die Zufahrt zur „Wurzelbacher Ziegelhütte“ (Wurzelbacher Weg) aus nordöstlicher Richtung erreicht. Nachdem der „Wurzelbacher Weg“ nach ca. 1030 m (ab „Dortmunder Straße“) eine Hochspannungstrasse quert, zweigt 50 m südwestlich der nördlichen Leitungstrasse ein Feldweg in westlicher Richtung ab. Hier befindet sich Punkt 6. Punkt 6 - 7 Von Punkt 6 verläuft die Schutzzonengrenze auf einem asphaltierten Feldwirtschaftsweg in südwestlich/westsüdwestlicher Richtung, erreicht nach etwa 250 m die „Wurzelbacher Ziegelhütte“ und nach weiteren 470 m eine Kreuzung mit einem nach Südosten abzweigenden asphaltierten Feldweg. Diese Kreuzung stellt den Punkt 7 dar. (Die Punkte 7 bis 14 bilden die gemeinsame Grenze mit der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes „St. Wendeler Wurzelbach“.) Punkt 7 - 8 Von Punkt 7 verläuft die Schutzzonengrenze weiter auf dem asphaltierten Feldwirtschaftsweg nach Westsüdwest und erreicht nach 310 m mit einem nach Nordwesten abzweigenden Feldweg den Punkt 8. Punkt 8 - 9 Am Punkt 8 wendet sich die Grenze der Schutzzone rechts nach Nordwesten, um nach 140 m mit dem Punkt 9 einen nach Westen abzweigenden Feldweg zu erreichen. Punkt 9 - 10 Am Punkt 9 knickt die Schutzzonengrenze III nach Westen ab, folgt dem geschotterten Waldweg, der sich nach Norden wendet, bis zu einer Wegekreuzung (Punkt 10), die nach 340 m erreicht wird. Punkt 10 - 11 Am Punkt 10 knickt die an der Wegekreuzung nahezu nach Norden verlaufende Schutzzonengrenze um ca. 170 Grad nach Süden ab und erreicht nach 105 m eine weitere Wegekreuzung am Punkt 11 (Waldrand), die durch einen Bannstein und eine Schautafel gekennzeichnet ist. Punkt 11 - 12 Am Punkt 11 wendet sich die Schutzzonengrenze nach Westen, verläuft ca. 100 m am Waldrand, taucht in den Wald ein, passiert nach weiteren 40 m einen rechtwinklig aus Süden kommenden Waldweg und erreicht nach weiteren 370 m eine Wegekreuzung (Punkt 12). Die Schutzzonengrenze wird durch die Kennzeichnung einer Wasserleitung markiert. Punkt 12 - 13 Am Punkt 12 folgt die Schutzzonengrenze dem Wegweiser „Rheinstraße“ nach Südwesten und den Markierungen der Wasserleitung bergan und erreicht nach 170 m einen durch einen Grenzstein mit der Jahreszahl 1767 und einen Wegweiser markierten Waldweg (Punkt 13). Nach links zweigt ein Fußweg ab. Punkt 13 - 14 Die Schutzzonengrenze folgt dem Waldweg bergauf nach rechts in westliche Richtung. Die Wegmarkierung weist in dieser Richtung auf den Ortsteil „Rheinstraße“ hin. Nach 490 m erreicht der steil bergauf und parallel einer Wasserleitung verlaufende Waldweg eine Wegekreuzung, an der vier Waldwege aufeinanderstoßen (Punkt 14). Punkt 14 - 15 Am Punkt 14 wendet sich die Schutzzonengrenze scharf nach Nordnordosten, folgt dem Waldweg ca. 50 m und erreicht den Punkt 15. Punkt 15 - 16 Am Punkt 15 biegt die Schutzzonengrenze nach Nordwesten auf einen Waldweg ab, der nach 150 m am Waldrand an einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (Punkt 16) endet. Punkt 16 - 17 Die Schutzzonengrenze folgt dem Waldrand nach Nordwesten, Richtung talwärts, erreicht nach 90 m, ca. 25 m vor der Talsohle, einen geschotterten Waldweg (Punkt 17). Punkt 17 - 18 Die Wasserschutzzone folgt dem Waldweg in nordwestlicher Richtung. Nachdem der Waldweg die Talsohle überwunden hat, steigt er in nordwestlicher Richtung an, wendet sich nach Nordosten und erreicht nach 190 m eine Wegekreuzung (Punkt 18). Auf dem nach links in südwestlicher Richtung abzweigenden geschotterten Weg wird der Ortsteil „Rheinstraße“ der Gemeinde Marpingen erreicht. Punkt 18 - 19 Die Grenze der Schutzzone überquert am Punkt 18 den geschotterten Waldweg und verläuft in nördlicher Richtung auf einem unbefestigten Waldweg bergan. Nach ca. 130 m erreicht sie eine Wegekreuzung am Punkt 19. Punkt 19 - 20 Am Punkt 19 wendet sich die Schutzzonengrenze nach Westen und folgt dem Waldweg bergan, bis sie nach 170 m nahe des Waldrandes senkrecht auf einen Waldweg stößt (Punkt 20). Punkt 20 - 21 Am Punkt 20 knickt die Schutzzonengrenze in nordnordwestlicher Richtung ab und stößt nach ca. 45 m am Punkt 21, wiederum senkrecht, auf einen Waldweg. Nach links führt der Waldweg zum nördlichen Ortsrand des Ortsteiles „Rheinstraße“. Punkt 21 - 22 Die Schutzzonengrenze biegt am Punkt 21 in nordöstlicher Richtung ab und verläuft im Wald bergab. Nach 70 m tritt der Weg aus dem Wald heraus (links des Weges öffnen sich Wiesenflächen), verläuft weiter in nordöstliche Richtung am Waldrand entlang und erreicht nach weiteren 320 m den Punkt 22, einen schlehenbestandenen Graben, der rechtwinklig am Waldrand anschließt und in nordnordwestliche bis südsüdöstliche Richtung verläuft. Punkt 22 - 23 Die Schutzzonengrenze folgt dem schlehenbestandenen Graben in nordnordwestliche Richtung und erreicht nach ca. 190 m einen baumbestandenen zweigegliederten Taleinschnitt, quert diesen Taleinschnitt im Laufe des schlehenbestandenen Grabens und erreicht nach ca. 70 m einen Feldweg auf der anderen Talseite (Punkt 23), der sich in südwestliche bis nordöstliche Richtung erstreckt. Punkt 23 - 24 Die Grenze der Schutzzone knickt rechtwinklig bergab nach Nordosten ab und passiert nach 190 m einen Hochspannungsmast rechts des Weges. Der talwärts des Hochspannungsmastes asphaltierte Weg verläuft weiter bergab, wendet sich nach links nördlich und durchläuft einen schmalen baumbestandenen Streifen. Nach ca. 240 m ostnordöstlich des beschriebenen Hochspannungsmastes tritt der asphaltierte Weg wieder aus dem baumbestandenen Bereich heraus und erreicht Punkt 24. Punkt 24 - 1 Die Schutzzonengrenze wendet sich nach Norden und verläuft entlang des Waldrandes, trifft nach ca. 200 m auf die Straße „Am Girmesberg“ und folgt dieser in nördlicher Richtung, bis sie nach ca. 130 m wieder den Punkt 1 erreicht.
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen:
Übersichtslageplan i. M. 1 : 10.000 mit Einzeichnung der Schutzzonen III und II, der Wassergewinnungsanlagen, der Punkte der Grenzbeschreibung sowie der Gemarkungsgrenzen,
Übersichtsplan i. M. 1 : 5.000 mit Einzeichnung der Rahmenkarten, der Wasserschutzzonen III, II und I sowie der Gemarkungs- und Flurgrenzen,
Flurkarten Nrn. 8080 01, 8080 02, 8080 03, 8080 05, 8080 06, 8080 07, 8080 08, 8080 09, 8080 10, 8080 11 und 8080 12 i. M. 1 : 1.000, mit Einzeichnung der Schutzzonen II und I.
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei Die Pläne können dort während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
der Kreisstadt St. Wendel, Rathausplatz 1, 66606 St. Wendel,
dem Landkreis St. Wendel, Mommstraße 21 - 31, 66606 St. Wendel,
der Gemeinde Marpingen, Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen,
dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport - Landesplanungsbehörde -, Halbergstraße 50, 66121 Saarbrücken,
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in den Absätzen 2, 3 und 4 genannten Grundstücke berühren die festgelegten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung abgegrenzt.