Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in den Stadtteilen Altheim und Böckweiler der Stadt Blieskastel (Wasserschutzgebietsverordnung „Altheim“) Vom 11. März 2002
Der Saarpfalz-Kreis - untere Wasserbehörde - entscheidet auf Antrag im Einzelfall über die Genehmigung nach § 3 Abs. 2. Im Übrigen gilt § 5 Abs. 2 bis 9 entsprechend.
§ 6 WasSGAlthV SL
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