§ 3 WaStrRheinÜbgV 2005Verordnung über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Rhein gehörenden Altarms Ginsheimer Altrhein auf die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 WaStrTraveÜbgVVerordnung über den Übergang von zur Bundeswasserstraße Trave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 WaStrSchlBetrZV 2008Verordnung über die Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 WaStrGGemGebrErmVVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung, Beschränkung oder Untersagung des Gemeingebrauchs
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 WaStrGTalspErmVVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Zulassung des Befahrens von Talsperren und Speicherbecken mit Wasserfahrzeugen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.