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Die Polizei zum Schutz der Anlagen des Wasser- und Bodenverbandes, die Grundstücke vor Hochwasser schützen (Deichpolizei), obliegt der Aufsichtsbehörde des Verbandes. Die Deichpolizei ist auf diese Anlagen (Deiche, Dämme usw.) und ihr Zubehör örtlich beschränkt.