Art. 25 Abs. 1 32025R2365VERORDNUNG (EU) 2025/2365 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. November 2025 über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
Bis zum 17. Dezember 2033 führt die Kommission eine Bewertung der Durchführung dieser Verordnung im Hinblick auf die mit ihr verfolgten Ziele durch. Die…
Art. 42 Abs. 2 32025R0974VERORDNUNG (Euratom) 2025/974 DER KOMMISSION vom 26. Mai 2025 über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen
Die Kommission bewertet die Anwendung dieser Verordnung innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Inkrafttreten. Sie erstattet dem Rat über die wichtigsten…
Art. 27a 32009R0223VERORDNUNG (EG) Nr. 223/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Die Kommission nimmt bis zum 27. Dezember 2029 eine Bewertung dieser Verordnung vor und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die…
§ 28 EWKFondsGGesetz über den Einwegkunststofffonds
Die Bundesregierung evaluiert bis zum 31. Dezember 2027 die Wirkung der in diesem Gesetz enthaltenen Regelungen im Hinblick auf die Zielerreichung. Im Rahmen…
Art. 46 Abs. 1 32024R2747VERORDNUNG (EU) 2024/2747 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bis zum 29. November 2029 und danach alle fünf Jahre führt die Kommission eine Bewertung des Funktionierens und der Wirksamkeit dieser Verordnung durch und legt…