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Das Land fördert die Einrichtungen der Weiterbildung mit einem Bildungsbudget. Das Bildungsbudget setzt sich zusammen aus einer Förderung der Kosten für das hauptamtliche beziehungsweise hauptberufliche pädagogische Personal sowie aus weiteren Förderungen nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Die Beteiligung des Landes an den Kosten für das hauptamtliche beziehungsweise hauptberufliche pädagogische Personal bemisst sich nach Stellen. Eine Stelle gilt als besetzt, wenn auf ihr eine vollzeitlich beschäftigte Person oder in entsprechendem Umfang mehrere teilzeitbeschäftigte Personen geführt werden.
Für die Bildungsarbeit gewährt das Land nach Maßgabe des staatlichen Haushaltsplans auf Antrag Zuwendungen für die den Einrichtungen der allgemeinen…
Das Land ist nach Maßgabe dieses Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung verpflichtet.
Das Land fördert nach Maßgabe dieses Abschnittes Maßnahmen der Weiterbildungseinrichtungen, mit denen diese auf aktuelle gesellschaftliche und strukturelle…
Die Umsetzung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages erfordert eine ständige Fortbildung der mit dem Auftrag betrauten Personen. Das Land…
Das Land gewährt Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung nach Maßgabe des staatlichen Haushaltsplans auf Antrag Zuwendungen zu den Personalkosten
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die staatlich anerkannten Landesorganisationen der allgemeinen Weiterbildung nach Maßgabe des staatlichen Haushaltsplans…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.