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Die Einrichtungen der Weiterbildung erhalten einen zusätzlichen jährlichen Förderbetrag in Höhe der Differenz zwischen der Förderung für die Personalkosten nach § 7 Absatz 2 für die am 1. Januar 2022 hauptamtlich beziehungsweise hauptberuflich pädagogisch beschäftigten Personen und dem Höchstförderbetrag 2021.
Der Unterschiedsbetrag kann für zusätzliches pädagogisches Personal, zur Finanzierung von Unterrichtsstunden (§ 22 Absatz 4), für andere unterrichtsbegleitende Angebote oder für die Fortbildung der Lehrenden eingesetzt werden.
Angemessene Zeiten einer erforderlichen Weiterbildung oder eines betrieblichen Praktikums bei einem anderen Arbeitgeber, für die der Arbeitgeber die…
Ersatzschulen erhalten entsprechend den für vergleichbare öffentliche Schulen getroffenen Regelungen zweckgebundene Schulbudgets für Lehrerfortbildung.
Die Weiterbildungseinrichtungen erhalten einen zusätzlichen pauschalierten Zuschuss zur Grundförderung zur Durchführung von Maßnahmen nach § 17. Dieser Zuschuss…
Einrichtungen der Weiterbildung erhalten eine zusätzliche Förderung für die gemäß § 6 Absatz 5 des Weiterbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom…
Die Erstattung der Personalkosten gemäß Absatz 2 Satz 1 für einen ersten hauptberuflich tätigen pädagogischen Mitarbeiter erfolgt für die Dauer von höchstens…
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.