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Die Abschlussprüfung wird durchgeführt, wenn alle Module erfolgreich abgeschlossen und 100 Credits erworben sind. Sie wird als praktische und mündliche Prüfung durchgeführt. Beide Prüfungsteile können miteinander verbunden werden. Jeder Prüfungsteil muss bestanden werden.
Im praktischen Teil der Prüfung stellt der Prüfling in Anwesenheit zweier Fachprüfer des Prüfungsausschusses in einem der folgenden Tätigkeitsfelder:
Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie,
pädiatrische Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie,
OP-Dienst oder
psychiatrische Pflege
seine fachpflegerische Arbeit dar und begründet sie. Beide Fachprüfer benoten die Prüfung getrennt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist berechtigt, sich an der praktischen Prüfung zu beteiligen. Aus den Noten der Fachprüfer bildet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit den Fachprüfern die Prüfungsnote für den praktischen Teil der Prüfung. Der praktische Teil der Prüfung soll in der Regel in drei Stunden abgeschlossen sein.
Die Prüfungsfragen und Prüfungsaufgaben für den mündlichen Teil der Prüfung werden modulübergreifend gestellt; in der Prüfung wird insbesondere überprüft, inwieweit der Prüfling die beruflichen Handlungskompetenzen erworben hat und nachweisen kann, dass sie bei den Fachweiterbildungen „Intensivpflege und Anästhesie“ und „Operationsdienst“ den Zielsetzungen der Module und bei der Fachweiterbildung „psychiatrische Pflege“ der Pflichtmodule und der zwei Wahlpflichtmodule jeweils gemäß Anlage 1 entsprechen. Der Prüfungsausschuss hat während der gesamten Dauer der mündlichen Prüfung anwesend zu sein. Die Prüfungsleistung wird von ihm nach § 11 bewertet. Der mündliche Teil der Prüfung soll für den einzelnen Prüfling 30 Minuten nicht überschreiten.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn der Nachweis geführt worden ist, dass bei den Fachweiterbildungen „Intensivpflege und Anästhesie“ und…
Dem Antrag sind beizufügen:
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Aufsichts-arbeiten zu je drei Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung.
Zulassung zur Abschlussprüfung,
eine Beurteilung der theoretischen und praktischen Leistungen der Auszubildenden in den einzelnen Fachbereichen während der Ausbildungszeit entsprechend § 12.
Die Abschlussprüfung findet in der Regel während des Ausbildungsganges statt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.