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Jede einzelne Prüfungsleistung und das Gesamtergebnis werden wie folgt bewertet: „sehr gut“ (1,0), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht, „gut“ (2,0), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht, „befriedigend“ (3,0), wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht, „ausreichend“ (4,0), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, „mangelhaft“ (5,0), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können, „ungenügend“ (6,0), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Module mit 5 Credits werden mit dem Faktor 1, Module mit 10 Credits mit dem Faktor 2 und Module mit 15 Credits mit dem Faktor 3 gewichtet. Die Noten der praktischen und mündlichen Prüfung gehen zu gleichen Teilen in die Abschlussprüfung ein. Die Gesamtnote der Weiterbildung setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus der Modulnote, die sich aus dem Mittel der Noten der Prüfungen der Module der Weiterbildungsstätte ergibt sowie aus der Note für die Abschlussprüfung.
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: sehr gut (1) = 14 bis 15 Punkte | für eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße…
Die Leistungen in der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung werden wie folgt benotet: „sehr gut“ (1), wenn die Leistung den Anforderungen in…
Für die einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis der Prüfung werden folgende Noten erteilt: sehr gut (1) | = eine den Anforderungen in besonderem…
Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen gelten folgende Noten: sehr gut | (1) = | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;…
Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten: Note 1 = sehr gut (1,0 - 1,4) eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende…
Die Leistungen während der Ausbildung einschließlich der Prüfung dürfen nur wie folgt bewertet werden: sehr gut | = | 15 und 14 Punkte: eine den Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.