Gesetze
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Der Vorsitz nimmt folgende Aufgaben wahr:
Festsetzung der Prüfungstermine für die Abschlussprüfung,
Auswahl der Prüfungsaufgaben und der Hilfsmittel nach den Vorschlägen der Weiterbildungsstätte,
Zulassung zur Abschlussprüfung,
Genehmigung des Rücktritts von einer Abschlussprüfung oder von einem Prüfungstermin,
Einsatz der prüfenden Personen,
Veranlassung der Einholung der Zustimmung der Patientinnen und Patienten zur Beteiligung am praktischen Teil der Abschlussprüfung durch die fachlich prüfenden Personen,
Mitteilung des Prüfungsergebnisses.
einer fachlich geeigneten Person der zuständigen Behörde als Prüfungsvorsitz oder einer von der zuständigen Behörde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten…
Der Prüfling wird im Falle der Genehmigung des Rücktritts vom Vorsitz zum nächsten Prüfungstermin geladen.
Die Prüfung wird unter Leitung des nach § 41 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung gewählten Vorsitzes vom gesamten Prüfungsausschuss…
der Nachweis der Entrichtung der Prüfungsgebühr.
Die Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss unter Leitung des Vorsitzes abgenommen.
Der Vorsitz ist berechtigt, sich an der Prüfung zu beteiligen und selbst zu prüfen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.