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Die Fachweiterbildung „Operationsdienst“ beinhaltet die Module 3.1 bis 5.2 und 8.1 bis 9.1 gemäß Anlage 1. Jedes Modul schließt mit einer eigenständigen Prüfungsleistung ab.
In jedem der Module 1 bis 3 und 5 bis 8 hat die Teilnehmerin oder der Teilnehmer der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ eine Modulprüfung…
Die Fachweiterbildung „psychiatrische Pflege“ beinhaltet die Module 6.1 bis 9.1 gemäß Anlage 1. Die Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule schließen jeweils…
Die Weiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ beinhaltet die Module 1.1 bis 2.7 und 8.1 bis 9.1 gemäß Anlage 1. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung…
Jedes Modul der Weiterbildung nach § 6 Absatz 2 schließt mit einer Modulprüfung ab. Die Modulprüfungen dienen der Leistungsüberprüfung im Rahmen der…
Umfang und Inhalt der Ausbildung in diesen Modulen ergeben sich aus der Anlage 1 dieser Verordnung.
Eine Modulprüfung ist eine weiterbildungsbegleitende Leistungsprüfung der Weiterbildungsstätte. Die prüfungsrelevanten Module bestimmen sich nach Teil II. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.