Erwägungsgrund 44 32021R2115
Die GAB müssen von den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden, damit sie auf der Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs anwendbar werden und die Gleichbehandlung der Landwirte gewährleistet ist. Um zu gewährleisten, dass die Vorschriften der Konditionalität mit der Stärkung der Nachhaltigkeit der Politik kohärent sind, sollten die GAB die wichtigsten Rechtsvorschriften der Union in der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit, Pflanzengesundheit und Tierwohl umfassen, die den einzelnen Landwirten und anderen Begünstigten präzise Verpflichtungen auferlegen, darunter die Verpflichtungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates, der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder der Richtlinie 91/676/EWG des Rates. Im Anschluss an die gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates als GAB in die Konditionalität einbezogen und die Liste der GLÖZ-Standards entsprechend angepasst werden.