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Der mündliche Teil der Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss abgelegt. Er besteht aus einem Prüfungsgespräch über einen vom Prüfling gewählten Schwerpunkt seiner Weiterbildung sowie einem Fragenteil. Der Fragenteil bezieht sich auf die Fachbereiche, die nicht Gegenstand des Prüfungsgesprächs sind.
Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu höchstens vier Prüflingen geprüft. Die Prüfungsdauer für den einzelnen Prüfling soll 30 Minuten nicht überschreiten. Dabei sind für das Prüfungsgespräch und für den Fragenteil jeweils 15 Minuten vorzusehen.