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Die berufspraktischen Anteile finden in Krankenhäusern nach § 2 Nr. 4 dieser Verordnung statt, die im Krankenhausplan des Saarlandes [2] mit einer Intensivstation ausgewiesen sind und über mindestens zwei Abteilungen mit Operationstätigkeit verfügen.
Die berufspraktischen Anteile umfassen 1.600 Stunden zu je 60 Minuten. Abschnitt 3 Fachpflege in der Psychiatrie
Schwerpunktbereich Intensivpflege und Anästhesie:
mindestens 900 Stunden in der Intensivpflege, davon bei nicht-interdisziplinären Intensivstationen mindestens je 300 Stunden in der operativen und konservativen Intensivpflege;
mindestens 300 Stunden in der Anästhesie,
mindestens 300 Stunden zur Verteilung auf die vorgenannten intensivpflegerischen Bereiche und Anästhesie oder weitere Funktionsbereiche wie z.B. in der Dialyse, in einer Station für Frühgeborene, Endoskopie, Rettungsstellen u.Ä.
Schwerpunktbereich Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie: