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Die berufspraktischen Anteile umfassen 1.600 Stunden zu je 60 Minuten und finden in Krankenhäusern und Einrichtungen nach § 2 Nr. 4 dieser Verordnung in den nachfolgend aufgeführten Einsatzgebieten statt:
allgemeinpsychiatrische Station, Abteilung oder Einrichtung,
b)kinder- und jugendpsychiatrische Station, Abteilung oder Einrichtung,
gerontopsychiatrische Station, Abteilung oder Einrichtung,
teilstationäre Einrichtung der psychiatrischen Versorgung,
ambulante psychiatrische Einrichtung,
Im Schwerpunktbereich Allgemeine Psychiatrie müssen mindestens 600 Stunden im Einsatzgebiet a), mindestens 300 Stunden im Einsatzgebiet f) sowie jeweils 300 Stunden in zwei weiteren Einsatzgebieten nachgewiesen werden. Im Schwerpunktbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie müssen mindestens 600 Stunden im Einsatzgebiet b), mindestens 300 Stunden im Einsatzgebiet f) sowie jeweils 300 Stunden in zwei weiteren Einsatzgebieten nachgewiesen werden. Im Schwerpunktbereich Gerontopsychiatrie müssen mindestens 600 Stunden im Einsatzgebiet c), mindestens 300 Stunden im Einsatzgebiet f) sowie jeweils 300 Stunden in zwei weiteren Einsatzgebieten nachgewiesen werden. Abschnitt 4 Fachpflege in der Rehabilitation und Langzeitpflege