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Fachlich geeignet für den Pflichteinsatz im speziellen Bereich der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung sind
die in § 3 genannten Einrichtungen, wenn sie auf die psychiatrische oder psychosomatische Versorgung ausgerichtet sind oder über entsprechend ausgerichtete Bereiche verfügen, und
Einrichtungen der Vorsorge oder Rehabilitation mit der Ausrichtung auf Psychotherapie, Psychiatrie oder Psychosomatik.
Für den Einsatz sind auch andere Einrichtungen zur psychiatrischen oder psychosomatischen Versorgung fachlich geeignet, insbesondere
Einrichtungen nach § 3 Nummer 3 Buchstabe a, die überwiegend in ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 1 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes vom 12. Juli 2012 (SächsGVBl. S. 397), das zuletzt durch das Gesetz vom 6. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 466) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, tätig sind und dort Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz betreuen,
Einrichtungen oder Dienste, die Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen, auch in gemeinschaftlichen Wohnformen, betreuen, und
Einrichtungen oder Dienste, die abhängigkeitskranke Menschen, auch in gemeinschaftlichen Wohnformen, betreuen.
Für die in Absatz 1 Nummer 2 sowie Absatz 2 Nummer 2 und 3 genannten Einrichtungen gilt Folgendes:
§ 2 Nummer 1 Buchstabe b gilt mit der Maßgabe, dass auch andere zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeignete Fachkräfte einbezogen werden können.
Die Praxisanleitung kann durch andere entsprechend qualifizierte Fachkräfte sichergestellt werden. Nichtakademisches Fachpersonal soll eine Berechtigung zur Ausbildung haben.
Für den Bereich der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung sind Einrichtungen nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 des…
Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen der pädiatrischen Versorgung und der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung sowie…
Die praktische Ausbildung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 wird an Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen der Patientenversorgung durchgeführt.…
Die praktische Ausbildung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 wird an einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung durchgeführt. Eine Einrichtung zur…
das Nähere zur Geeignetheit von Einrichtungen zur Durchführung der praktischen Ausbildung und zur Angemessenheit des Verhältnisses von Auszubildenden zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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