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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft.
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten treten außer Kraft: Anlage 1 Anlage 2
der Erlass des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung über die staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten und Abschlussprüfungen in der Intensivkrankenpflege vom 30. April 1982 (GMBl. Saar S. 290),
der Erlass des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten und Abschlussprüfungen von Krankenschwestern, Krankenpflegern, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpflegern im Operationsdienst vom 12. November 1991 (GMBl. Saar S. 583),
der Erlass des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung über die staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten und Abschlussprüfungen von Krankenschwestern, Krankenpflegern, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpflegern, Altenpflegerinnen und Altenpflegern in der Psychiatrie vom 1. August 1983 (GMBl. Saar S. 223),
die Richtlinie des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales über die staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten und Abschlussprüfungen von Krankenschwestern, Krankenpflegern, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpflegern, Altenpflegerinnen und Altenpflegern in der Rehabilitation vom 4. Oktober 1995.