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Die für die Wohn- und Förderberechtigung maßgebliche Einkommensgrenze beträgt für einen 1-Personen-Haushalt 17 000 Euro 2-Personen-Haushalt 20 500 Euro zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4 700 Euro. Für jedes haushaltsangehörige Kind im Sinne des § 32 Absätze 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 600 Euro.
Haushaltsangehörige sind alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Als haushaltsangehörig gelten auch Personen, die alsbald dem Haushalt angehören werden. Als nicht mehr haushaltsangehörig gelten Personen, die alsbald aus dem Haushalt ausscheiden werden.
Bei der Förderung und Belegung von Wohnraum für besondere Formen gemeinschaftlichen Wohnens können von Absatz 2 abweichende Regelungen getroffen werden.
Die Einkommensgrenze nach Absatz 1 verändert sich am 1. Januar 2013 und am 1. Januar eines jeden darauf folgenden dritten Jahres um den Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland bezogen auf den der Veränderung vorausgehenden Monat Oktober gegenüber dem Verbraucherindex für Deutschland des der letzten Veränderung vorausgehenden Monats Oktober erhöht oder verringert hat. Die veränderte Einkommensgrenze wird auf volle 10 Euro aufgerundet und durch das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium bekannt gegeben.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Einkommensgrenze beträgt: für einen Einpersonenhaushalt 12.000 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro, zuzüglich für jede weitere zum Haushalt…
Einkommen der Berechtigten ist nur einzusetzen, soweit es während der Dauer des Bedarfs im Monat eine Einkommensgrenze übersteigt. Abweichend von den in § 85…
Das Einkommen und die Einkommensgrenze bestimmen sich nach den §§ 9 und 35 Abs. 1 Satz 1 des Wohnraumförderungsgesetzes; soweit auf Grund des § 9 Abs. 3 des…
Die Einkommensgrenze beträgt Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die…
Die Einkommensgrenze gilt als erfüllt, wenn alle Haushaltsangehörigen Empfänger einer Leistung im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 9 des…
Maßgebendes Einkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich der Kinderbetreuungskosten im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 5 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.