§ 4 WinzerAusbV 1997
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung,
Mitgestalten sozialer Beziehungen,
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung;
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion,
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion,
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen;
Traubenerzeugung,
Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben;
Kellerwirtschaft,
oenologische Verfahren; qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein,
Grundlagen des Herstellens sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein;
Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse,
Ausstatten und Verpacken,
Beraten und Verkaufen.