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Für die Finanzierung des Programms stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, in den Jahren 2000 bis 2004 insgesamt 100 Mio. DM [2] zur Verfügung, die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen werden. Bei der Verteilung über die Haushaltsjahre wird eine möglichst gleichmäßige Belastung angestrebt.
Die Aufteilung der Bundesmittel auf die einzelnen Länder sowie die Finanzierung des Länderanteils erfolgt nach folgendem Schlüssel: