WIS — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 WISLaufzeit, In-Kraft-TretenBund-Länder-Vereinbarung Sofortprogramm zur Weiterentwicklung des Informatikstudiums an den Deutschen Hochschulen (WIS) Vom 19. Juni 2000 § 6Leichte SpracheEinfache Sprache Barrierefrei1.Die Vereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Jahresende gekündigt werden.2.Die Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem alle Vertragschließenden sie unterzeichnet haben. § 6