§ 11 Abs. 1 StrVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 8 Abs. 1 EVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 Abs. 1 WIdVVerordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 18 Abs. 3 32020R1056VERORDNUNG (EU) 2020/1056 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 2 Absatz 2, Artikel 5 Absatz 4, Artikel 7, Artikel 8, Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 10 Absatz 2 gelten jedoch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser…
§ 2 GwGOWiZustV SLVerordnung über die Zuständigkeit zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz Vom 23. April 2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.