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Zur Wahl des Personalrats können Wahlvorschläge machen.
die wahlberechtigten Angehörigen der Dienststelle und
jede der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften
Die Wahlvorschläge sind innerhalb von achtzehn Kalendertagen nach dem Erlass des Wahlausschreibens einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach dem Erlass des Wahlausschreibens; der Wahlvorstand kann den Beginn der Einreichungsfrist um bis zu drei Kalendertage hinausschieben und die Einreichungsfrist am letzten Tag auf das Ende der üblichen Dienstzeit begrenzen. Bei Gruppenwahl sind für die einzelnen Gruppen getrennte Wahlvorschläge einzureichen.