Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Wohnraumförderungsgesetz Vom 13. Februar 2007
Die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen aufgrund von § 9 Abs. 3 Satz 1 des Wohnraumförderungsgesetzes wird auf das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport übertragen.
§ 2 WoFGZustV SL 2007
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